Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt und wann endet die Mietzeit?

Die Mietzeit beginnt am Tag des 1. Zustellversuchs und endet 7 Tage später. Beispiel: Sie erhalten das Mietgerät beim 1. Zustellversuch an einem Dienstag und haben eine Woche gebucht. In diesem Fall müssen Sie das Mietgerät spätestens am Dienstag in der Folgewoche wieder bei der Post abgeben.

Kann ich den Mietzeitraum nachträglich verlängern?

Ja, Sie können das Mietgerät einfach länger behalten und wir rechnen die Verlängerung hinterher taggenau per Rechnung ab, die Sie per E-Mail erhalten werden. Prüfen Sie deshalb nach dem Rückversand regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und Spam-Ordner.​

Wie viel kostet die Verlängerung?

Genaue Infos zur Berechnung der Miete und den Verlängerungspreisen unserer Geräte finden Sie unter dem folgenden Link: Mietverlängerung

Was muss ich bei Ankunft des Pakets beachten?

Bitte prüfen Sie umgehend nach Ankunft das gemietet Gerät auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit. Sie sollten das Mietgerät im Originalkarton inkl. Zubehör erhalten. Sollte das Gerät oder andere Teile beschädigt sein, geben Sie uns unbedingt sofort Bescheid, vorzugsweise per E-Mail an: info@leihtronik.de

Wie funktioniert der Rückversand?

Sie erhalten von uns immer einen Retourenschein, welchen Sie außen auf das Paket kleben. Danach geben Sie es einfach in der nächsten Postfiliale ab. Bitte entfernen Sie unbedingt alle Barcodes und alte Versandscheine, die auf dem Paket sind, bevor Sie den Retourenschein aufkleben, da das Paket sonst fehlgeleitet werden kann. 

Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Nein, wir erheben keine Kaution.

Was passiert, wenn das Gerät bei mir kaputt geht?

Wir haften für Verschleißerscheinungen oder Schäden während des Transports. Während der Mietdauer sind Sie für das Mietgerät verantwortlich. Deshalb müssen wir Ihnen die Reparatur oder den Ersatz in Rechnung stellen, wenn es während der Mietzeit zu einem eigenverschuldeten Defekt kommen sollte. Bitte klären Sie am besten vor der Anmietung, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Schäden an gemieteten Sachen bezahlt.

Was passiert, wenn das Gerät bei mir kaputt geht?

Wir haften für Verschleißerscheinungen oder Schäden während des Transports. Während der Mietdauer sind Sie für das Mietgerät verantwortlich. Deshalb müssen wir Ihnen die Reparatur oder den Ersatz in Rechnung stellen, wenn es während der Mietzeit zu einem eigenverschuldeten Defekt kommen sollte. Bitte klären Sie am besten vor der Anmietung, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Schäden an gemieteten Sachen bezahlt.

Ich habe vergessen ein Zubehörteil zurückzusenden, was kann ich tun?

Das kann passieren. Bitte senden Sie das Teil umgehend an FBF GmbH, Im Fruchtfeld 17, 77791 Berghaupten. Legen Sie der Sendung ein kurzes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift bei, sodass wir es zuordnen können. Wenn Teile fehlen, erhalten Sie i.d.R. eine E-Mail von uns mit dem Hinweis, welche Teile fehlen. Sollten Sie daraufhin die Teile nicht binnen einer Woche zurücksenden, müssen wir diese in Rechnung stellen, dies gilt auch für Originalkartons oder Schutzteile, die das Mietgerät auf dem Transportweg vor Beschädigungen schützt.